Nachfolgend der Bauantrag sowie der Bauschein (Genehmigung) aus dem Jahre 1984, aus denen hervorgeht, dass eine Garage bzw. "Grenzgarage"  überhaupt nicht beantragt  war.
            
          Anm.:   Name, An- und Unterschrift sowie Telefonnummer des damaligen Freundes der Tochter des Nachbarn, der hier auch als sogenannter "Bauherr" angeführt war,  wurden hier u.a. unkenntlich gemacht.