Obwohl vergleichsweise umfangreich (28 Seiten), muss die vorliegende Beschwerde aufgrund ihrer Bedeutung im Rahmen des konkreten Skandals hier komplett wiedergegeben werden. Zur Entlarvung der von seiten der Katasterbehörde (siehe dazu z.B. die Schreiben des Umweltministers Mörsdorf vom 21. Februar und 23. Mai 2005) und von seiten der Verwaltungsgerichte immer wieder betonten angeblichen Relevanz jenes sogenannten "OLG-Urteils 2 U 161/86" als dreiste Vortäuschung einer unwahren Behauptung ist jene Beschwerde äußerst nützlich. Darin nämlich aufgezeigt werden sowohl die Qualität jenes - nichtigen - "OLG-Urteils" als auch die Art und Weise, wie dieses zustandegekommen ist, so u.a. durch tatkräftige Mithilfe der Behörde in Gestalt des damaligen Leiters des Katasteramtes St. Ingbert, Dahmann.