"Ich habe mich gerne erneut mit Ihrer Angelegenheit befaßt ..." - Wenn ohne Folgen, befasst man sich natürlich gerne damit...
"... daß Ihnen in den zurückliegenden Jahren offenbar leider vielfach Unrecht widerfahren ist" - Ja, in der Tat!
"Leider steht es aber nicht in meiner Macht, die in Ihrem Schreiben aufgeführten Rechtsverstöße zu korrigieren ..." - Eine damals schon fragwürdige Aussage, betrachtet man, wie eifrig Berufspolitiker - wenn es ihnen nützt - "Skandal" schreien und für die jeweilige Kulissenschieberei dann alle parlamentarischen Wege (Anfragen, Debatten, Ausschüsse u.a.) nutzen; heute in jedem Falle obsolet, da Peter Müller als Ministerpräsident sehr wohl die Macht hätte, sofort den Skandal zu beenden.
"Es steht jedoch außer Zweifel, daß Sie einen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, daß das Verfahren sachlich und zügig durchgeführt und in angemessener Frist abgeschlossen wird ..." - Schön, Herr Müller. Vielleicht veranlassen Sie Herrn Mörsdorf mal dazu, sich daran zu halten!
"Ihrem Antrag, der auf örtlich erkennbare Abmarkung Ihres Grundstücks gerichtet ist, wünsche ich viel Erfolg" - Also Herr Müller, wie wäre es, wenn Sie und Ihr hier zuständiger Minister sich an Recht und Gesetz hielten, und für die Vornahme der Abmarkung sorgen würden?