Schreiben des Herrn Maas vom 5. Januar 1998

Empirisch aussagekräftiger als die an Gedenktagen verbreiteten hehren Worte ist das tatsächliche Verhalten. Hier allerdings muss man, auch was Herrn Maas anbelangt, eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit konstatieren. Über das von ihm später als Umweltminister an den Tag gelegte Verhalten hinaus, sich einerseits seiner Abmarkungspflicht zu entziehen, andererseits seinen Beamten im Hinblick auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten freie Hand für Prozessbetrug zu lassen, hatte er schon zuvor, nämlich als Staatssekretär unter dem früheren Umweltminister Willi Leonhardt, willkürlich meinen hier vorhandenen Rechtsanspruch auf Abmarkung meines Grundstücks unterdrückt, um so die in den Skandal involvierten Beamten seines Ministeriums zu schützen und die von jenen begangenen Straftaten zu vertuschen. Siehe dazu nachfolgendes Schreiben.

 

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