Welche Maßnahmen
zur Behebung des Unrechtszustandes "unzulässiger Haftbefehl" und "unzulässige Zwangsvollstreckung" schließlich ergriffen wurden? Gar keine, statt dessen (weitere) wissentliche Duldung besagter Rechtsverstöße.
Insofern auch dies ein Beispiel für den Stellenwert, den Fakten bei Gericht genießen, wenn der Schutz von Richtern im Vordergrund steht.