Als Überschrift trägt die von der Bauherrin selbst gefertigte Skizze die Bezeichnung "Ergänzungsplan", was bereits eine Täuschung darstellt, da:
1. sowohl die für einen Ergänzungsplan
vorgeschriebene Angabe der Grundstücksmaße (sogenannte Spannmaße entlang den Grenzen des Baugrundstücks) als auch:
2. die Beglaubigung durch das Katasteramt fehlen.
Aufgrund Fehlens dieser vom Gesetz (Bauvorlagenverordnung) zwingend vorgeschriebenen Angaben handelt es sich rechtlich gesehen bei dieser Skizze um ein völlig wertloses Stück Papier.
Um die hier verfolgte Absicht des Grundstücksraubs in der Praxis umsetzen zu können, wurde in besagte Skizze arglistig eine sog. "Grenzgarage" als bereits vorhandenes Bauwerk eingezeichnet, ein "Bauwerk", das in der Realität aber gar nicht existierte, um so einen der Bauherrin genehmen (und vor allem auch: abgemarkten) Grenzverlauf vorzutäuschen.
Zur besseren Erkennbarkeit wurde das fiktive Bauwerk in der vorliegend wiedergegebenen Skizze gelb markiert, orange markiert sind demgegenüber die angeblich die Gebäudemaße widerspiegelnden Zahlen (die allerdings ebenfalls falsch sind).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Name und Unterschrift des damaligen Freundes der Bauherrin, der hier ebenso als Bauherr angeführt war, unkenntlich gemacht.