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Art. 14 I Grundgesetz sagt:

"Das Eigentum ... [wird] gewährleistet."

 

Art. 20 III Grundgesetz sagt:

"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,

die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung

sind an Gesetz und Recht gebunden..."

 

Art. 97 I Grundgesetz sagt:

"Die Richter sind ... nur dem Gesetze unterworfen..."

 

 

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