Art. 14 I Grundgesetz sagt:
"Das Eigentum ... [wird] gewährleistet."
Art. 20 III Grundgesetz sagt:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden..."
Art. 97 I Grundgesetz sagt:
"Die Richter sind ... nur dem Gesetze unterworfen..."