Einen wesentlichen Bestandteil der von der Katasterbehörde (wie auch: der von der Justiz) geübten Vorgehensweise bildete das Bemühen, alle hier relevanten Tatsachen, so u.a.: die Existenz der Urkunde Urhandriss sowie die des Saarländischen Abmarkungsgesetzes, zu unterdrücken, d.h. totzuschweigen. Gleiches galt auch für die Durchführung der örtlichen Nachprüfung (Nachprüfungsmessung) am Grundstück Schmelzer/Wolf. Dass besagte Strategie nicht komplett aufgegangen ist, beweist -neben anderem- der nachfolgend in einer Gerichtsakte gefundene Schriftverkehr zwischen der Landeshauptkasse und dem Finanzminister, in dem von letzterem die Durchführung der örtlichen Nachprüfung selbst eingestanden wurde. Auch Betrug, vor allem wenn so viele Personen darin verstrickt sind, will eben gelernt sein...