Abriss der widerrechtlich genehmigten und errichteten Baulichkeiten

Nachdem die von Anfang an nichtige "Baugenehmigung", namentlich aufgrund unserer Vorlage der Grenzbescheinigung des öffentlich bestellten und vereidigten Vermesuungsingenieurs Engler, am 23. Oktober 1987 zurückgenommen und dieser Rücknahmebescheid infolge Nichteinlegung von Rechtsmitteln seitens der Bauherrin rechtswirksam geworden war, hätte - wenn die UBA St. Ingbert an einem gesetzeskonformen Ablauf der weiteren Angelegenheit interessiert gewesen wäre - umgehend bereits von Amts wegen eine Abrissverfügung erlassen (und in der Praxis umgesetzt) werden müssen.
Da selbiges nicht der Fall war, sind von uns wiederholt Anstrengungen unternommen worden, u.a. durch persönlichen Sachvortrag bei dem damaligen Oberbürgermeister Dr. Brandenburg, um die UBA zu einem gesetzeskonformen Handeln in Richtung Abrissverfügung zu veranlassen.
Eine dieser Initiativen wollen wir nachfolgend aufzeigen, und zwar deshalb, weil das seitens der UBA St. Ingbert zusammenfabulierte "Abrissverhinderungsschreiben" einmal mehr das Wechsel- bzw. Zusammenspiel mit den sogenannten "Gerichten" deutlich macht.
Wie innerhalb des vorliegenden Skandalfalls wiederholt dokumentiert, bestanden zwischen Behörden (damaliges Katasteramt St. Ingbert bzw. Katasterverwaltung bei im Laufe der Zeit wechselnden Ministerien, sowie UBA St. Ingbert) und "Gerichten" (unzulässige "Zivilgerichte" und sogenannte "Verwaltungsgerichte") Interdependenzen dergestalt, dass das jeweils eigene Unrechtshandeln in der Regel mit der vermeintlichen "Expertise", will heißen: durch die unwahren Darstellungen der jeweils anderen "Autorität" begründet wurde. Juristisch gesprochen, handelte es sich hier um sogenanntes "kollusives Zusammenwirken".

Unser Schreiben vom 10. April 1999

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Das Abrissverhinderungsschreiben der UBA St. Ingbert
vom 14. Mai 1999

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