Leider hat sich die in Herrn Dr. Wassermanns Schreiben enthaltene Prognose, dass eine Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht stattfinden, vielmehr der "übliche Bescheid" (!!) erfolgen werde, "wonach es dem OLGPräsidenten wegen der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt ist, richterliches Verhalten in der Verhandlung, im Verfahren und in der Urteilsbegründung einer Nachprüfung im Wege der Dienstaufsicht zu unterziehen", durchaus bewahrheitet, ebenso die Prognose im Hinblick auf die hier weiter übliche Art der Abwiegelung durch die Justiz: "Wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung wird man Sie auf eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verweisen. Auch diese wird ... das Verfahren voraussichtlich einstellen." Für die entsprechenden Abwiegelungsschreiben, siehe hier.