Zur Rolle der Politiker


Einen grundlegenden Überblick jener skandalösen Geschehnisse, denen ich seit nunmehr 33 Jahren ausgesetzt bin, liefern die vorliegenden chronologischen Ausführungen „Behördenwillkür und Justizterror. Verfolgung Unschuldiger im Bundesland Saarland“.

Bedingt durch die Tatsache, dass besagte Aufzeichnungen ursprünglich mit Blick auf konkrete Justizverfahren erfolgten, liegt der Fokus darin vor allem auf dem juristischen Aspekt der Sache, und es wurden deshalb die von Behörden- und Justizvertretern „in Ausübung ihres Amtes“ begangenen Straftaten in den Vordergrund gestellt.

Auch war es infolge der langen Dauer des Skandals, als unmittelbares Resultat der von der Gegenseite verfolgten Strategie, das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen sowie durch Konstruktion von „Nebenkriegsschauplätzen“ zu verkomplizieren, notwendig, eine Beschränkung auf die hier zentralen Ereignisse vorzunehmen.

Auch hinsichtlich der persönlichen Belastungen und Auswirkungen hätte hier manches zur Sprache gebracht werden können, so beispielsweise:

Der finanzielle Aspekt
Ca. € 100.000.- rein an Kosten in Zusammenhang mit den Verfahren; der Wertverlust des Grundstücks durch Grundstücksraub und Überbauung; entgangener Gewinn durch Verunmöglichung, ein eigenes Bauvorhaben zu realisieren.

Der Arbeits- und Zeitaufwand
Überhaupt nicht mehr quantifizierbar; 33 Jahre nahezu tägliche Beschäftigung mit der Sache; „Vernutzung“ einer elektrischen Schreibmaschine sowie – bis jetzt – zweier Computersysteme; Totalverlust eines Druckers nach ca. 40.000 Ausdrucken; etwa 2.000 Schreiben/Schriftsätze bis jetzt; zwischenzeitlich nach Metern messbare Akten, und das bei einer Sache, die auch der Dümmste, sofern er nur ein Maßband zu handhaben weiß, innerhalb von fünf Minuten erledigen könnte.

Die physische und psychische Belastung
33 Jahre schwerste Beeinträchtigung der Lebensqualität sowie der privaten Lebensgestaltung durch Behörden- und Justizterror; ständige Schreibarbeiten, niemals Urlaub; als Unschuldige rücksichtslos verfolgt; Zwang, sich beständig mit Willkürakten, konstruierten Verfahren sowie Haftbefehlen herumschlagen zu müssen; Kampf gegen unkontrolliert agierende Personen und Institutionen, für die schwerste Rechtsbrüche anscheinend zur Normalität gehören; kurz und gut: Kampf gegen unkontrollierten Wahnsinn, der seinen Opfern dann auch noch weißmachen will, in was für einem tollen "Rechtsstaat" sie leben

Auch in bezug auf die skandalösen Geschehnisse behördlicher sowie justitieller Willkür selbst hätte noch vieles angesprochen werden können. Allerdings hätte die Chronologie dann enzyklopädischen Umfang angenommen.

Allein schon was die kaum thematisierte Rolle der Staatsanwaltschaft (Staatsanwaltschaft Saarbrücken) anbelangt, wäre manches zu sagen gewesen. So hat diese nämlich durch Abwiegelung der von mir gegen hier Verantwortliche gestellten Strafanzeigen (= Begünstigung im Amt, Strafvereitelung) sowie durch tatkräftige Mithilfe bei der Konstruktion von Strafverfahren gegen mich und andere aus meiner Familie (= Verfolgung Unschuldiger) ganz wesentlich den Skandal befördert. Wäre besagte Behörde objektiv, so hätte sie zwischenzeitlich gegen sich selbst Ermittlungsverfahren einleiten müssen.

Gleichfalls denkbar gewesen wäre es, im Rahmen eines eigenen Kapitels einmal eine Systematik der von der Gegenseite jeweils praktizierten Verhinderungs- sowie Vertuschungsstrategien zu erstellen.  

So hätte etwa die Art und Weise, wie hier substantiiert begründete und mit unstreitigen Beweisen versehene Dienstaufsichtsbeschwerden mit einigen dürftigen, der Gebetsmühle entlehnten Sätzen von der sog. „richterlichen Unabhängigkeit“ abgewiegelt wurden, durchaus eingehender betrachtet werden können.  

Als besonders prägnantes Beispiel hierfür mag an dieser Stelle diejenige gegen den vorsitzenden Richter am OLG Saarbrücken, Pfau, genannt werden, welcher verantwortlich für das sogenannte „Zivilurteil 2 U 161/86“ zeichnete.

Von dem ehemaligen Präsidenten des OLG Braunschweig und bekannten Juristen, Dr. Rudolf Wassermann, inhaltlich wie folgt kommentiert:

„Sehr geehrte Frau Schmelzer, die umfangreiche, informative und rechtlich gut durchdachte Dienstaufsichtsbeschwerde ... habe ich durchgearbeitet. Das darin Dargestellte erfüllt auch mich mit Empörung. ... Es wäre eine Beschönigung, würde man Sie als Opfer eines Justizirrtums bezeichnen. ... Meine Unfähigkeit, Ihnen zu helfen, bedrückt mich sehr, gerade angesichts des Ungeheuerlichen, das Sie schildern. Einen solchen Fall habe ich bisher nicht erlebt, ja nicht einmal für möglich gehalten“ (Vollständiger Kommentar von Herrn Dr. Wassermann: siehe hier),

werden durch diese - äußerst lesenswerte - Beschwerde nämlich nicht nur der Amtsmissbrauch und die zahllosen Rechtsverstöße des Richters, sondern auch die Gesamtumstände, wie jenes, als „Urteil“ bezeichnete Machwerk „2 U 161/86“ zustande kam, einschließlich der Mithilfe durch die Katasterbehörde, detailliert aufgezeigt.

Aus Gründen der Ökonomie, um die Chronologie vom Umfang her nicht weiter ausufern zu lassen, wurde auf eine umfassende Diskussion jener Verhinderungs- und Vertuschungsstrategien, ebenso wie auf zahlreiche andere Aspekte, verzichtet, beispielsweise auch nicht weiter diskutiert, welche möglicherweise karrierefördernden Wirkungen der Skandal für manchen der daran Beteiligten hatte (= eine naheliegende Frage angesichts reihenweiser Beförderungen). Um dem Leser zumindest einen kleinen Einblick in einige der hier gängigen Methoden der Abwiegelung zu verschaffen, siehe folgende Schreiben.

Ein Aspekt dieses Behörden- und Justizskandals, nämlich: dessen Unterstützung, in jedem Falle jedoch wissentliche Duldung durch die Politik, muss hier allerdings noch thematisiert werden.   

Dass der geschilderte Skandal insbesondere auch ein politischer Skandal ist, d.h. ein Skandal, in dem von Anfang an Berufspolitiker ihre Hände mit im Spiel hatten, mag durch die nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht werden:

Politiker als "Schirmherren" des Skandals

Nachdem es im Gefolge der amtlichen Nachprüfung vom 30.05.1985 endgültig deutlich geworden war, dass die Katasterbehörde nicht die Absicht hatte, die hier zwingend vorgeschriebene Abmarkung der Grenze zwischen den Flurstücken 81/1 und 404/91 vorzunehmen, d.h. den eigenen Vorschriften Folge zu leisten, sahen meine Mutter und ich - immer noch in der Hoffnung, ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vermeiden zu können - uns dazu veranlasst, sowohl den (seinerzeit) für die Angelegenheit zuständigen Ressortminister, Finanzminister Hans Kasper, als auch den (damaligen) Präsidenten des Saarländischen Landtages, Albrecht Herold, zu kontaktieren, um so doch noch den Gesetzesvollzug durch die Katasterbehörde zu erreichen. 

Die in diesem Zusammenhang gemachten Erfahrungen müssen als durchaus erhellend  bezeichnet werden. So waren nämlich weder der Landtagspräsident noch der verantwortliche Ressortminister daran interessiert, ob hier Recht und Gesetz eingehalten werden.

Was Landtagspräsident Herold anbelangt, so schien dessen Verhalten zumindest anfänglich darauf hinzudeuten, als ob er sich der Sache annehmen und auf eine Einhaltung des Saarländischen Abmarkungsgesetzes hinwirken würde. Weit gefehlt...

Obgleich Herold, nachdem ihm der hier konkrete Sachverhalt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geschildert worden war, noch getönt hatte, dass „das ja Rechtsbeugung [sei]“, und dass „da mal Köpfe rollen [müssten]“, er sich deshalb auch mit dem Minister Kasper in Verbindung setzen werde, ließ er - offensichtlich nunmehr „bestens informiert“ (infiltriert) - schon bald danach allerdings erkennen, wo seine wahren Loyalitäten lagen, nämlich auf Seiten der straffällig gewordenen Beamten.

So erklärte er nämlich in der Folge in einem mit mir geführten Telefonat, dass er „nichts für [mich] tun [könne]“, „der Leonhard (Anm.: damit gemeint war der Ltd. Ministerialrat der Obersten Katasterbehörde im Finanzministerium) [stamme] wie [er] aus St. Ingbert“, er „[könne] ihm nicht das Brot nehmen“, „und diese CDU-Beamten (Anm.: Ltd. Ministerialrat Leonhard, Amtsleiter Lauer vom Bauamt St. Ingbert sowie der damalige St. Ingberter Katasteramtsleiter Lang) [seien] alle [seine] Freunde“.

Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, fügte er – man beachte: bei dem Thema Abmarkung – unverhofft noch hinzu, wie er „gehört habe, [sei] die Nachbarin auch eine schöne Frau“. „Seine Freunde“ und die „schöne Frau“, zwei in der Tat bemerkenswerte Kriterien, wenn es um die Einhaltung von Recht und Gesetz geht... (Zum besseren Verständnis der Hintergründe und persönlichen Beziehungen, s. „Katastermafia. Diese Köpfe könnten rollen...“).

Bereits durch die vorgenannten Aussagen war klar geworden, dass von seiten des Landtagspräsidenten Herold keine Unterstützung im Sinne des Gesetzes zu erwarten war, vielmehr das berühmt-berüchtigte saarländische Beziehungsrecht hier offensichtlich Priorität genoss.

Anstatt sich für Recht und Gesetz einzusetzen, zielte das Interesse des Landtagspräsidenten denn auch einzig und allein darauf ab, in Kontakt mit meinem/unserem damaligen Anwalt, Dr. Z., zu treten: „Dr. Z... kenne ich. Sagen Sie ihm Bescheid, er soll mich mal anrufen...!“

Ob es Einflüsterungen des Landtagspräsidenten waren, die diese Kehrtwende hervorriefen, oder aber die Überlegung, nicht gegen eine Landesregierung vorzugehen, in der einer der eigenen Kompagnons zwischenzeitlich einen Ministerposten innehatte (Justizminister Dr. Arno Walter), mag hier offenbleiben, in der Folge war es jedenfalls so, dass Dr. Z. nunmehr auf den Kursus des Ressortministers (Finanzminister Kasper) einzuschwenken und sich dessen Behauptung zu eigen zu machen begann, dass eine Regelung der (pflichtwidrig unterlassenen) Abmarkung nur auf dem Zivilrechtsweg, durch ein Verfahren gegen den Nachbarn, erfolgen könne.

Die gleiche Melodie also, wie von der Katasterbehörde angestimmt/gewünscht.

Nachdem im weiteren Verlauf der Angelegenheit immer deutlicher wurde, dass eine adäquate Vertretung unserer Interessen durch Dr. Z. nicht mehr gewährleistet war, und er sich sogar weigerte, „aus optischen Gründen“, so seine Ausflucht, mich zum Katasteramt St. Ingbert zwecks Einsichtnahme in die Katasterunterlagen zu begleiten, musste ihm schließlich das Mandat entzogen werden.

Bezeichnend für jene unangenehme Mischung aus demonstrativer Machtvollkommenheit einerseits und größter Ignoranz gegenüber berechtigten Interessen von Bürgern andererseits, erwiesen sich auch jene Aussagen, die der Landtagspräsident im Rahmen eines Gesprächs im Jahre 1988 abgegeben hat.

Von mir und meinem Ehemann damals erneut mit dem unliebsamen, zwischenzeitlich bei den Verwaltungsgerichten anhängigen „Fall“ konfrontiert, prahlte Herold wie folgt: „Wer ist denn der Vorsitzende der Kammer? Soll ich mal dort anrufen? Die beim Verwaltungsgericht unterstehen mir ja alle ...!!“

Seinerzeit noch ohne weitergehende Erfahrungen im Hinblick auf die „Arbeit“ der Gerichte, ferner: noch ohne Kenntnis solch grundlegender juristischer Beiträge wie etwa „Die Entfesselung der Dritten Gewalt“ von Paulus van Husen (Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 78 [1952], Heft 1, S. 49 – 62), löste diese Aussage, damals zumindest, Verblüffung bei uns aus.

Dass Herold sehr wohl im Dialog mit der Katasterverwaltung stand, machte eine weitere seiner Aussagen deutlich: „Ihr braucht mir nichts zu sagen, ich bin über den Fall bestens informiert. Die haben ja nicht geglaubt, dass ihr hinter das Saarländische Abmarkungsgesetz kommen würdet.“

Da Minister Kasper, so Herold abschließend, „keine andere Alternative [habe], als nach dem Gesetz zu handeln und abzumarken“, werde die Angelegenheit nun innerhalb weniger Wochen („drei Wochen“) bereinigt sein.

Weit gefehlt! Anstatt einer tatsächlichen Bereinigung, war in der Folge nur noch Schweigen; auch die Bemühungen, mit Unterstützung einer St. Ingberter Stadträtin Herold die Sache noch einmal nahe zu bringen, erwiesen sich als fruchtlos.

Auch im weiteren Verlauf des Skandals kam es noch einmal zu einem Gespräch mit dem Landtagspräsidenten, und zwar nach der widerrechtlichen Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer sog. „Grenzgarage“ im Jahre 1994.

Während dieses (dritten) Gesprächs ließ Herold nun endgültig die Maske fallen. Äußerst ungehalten darüber, dass ich und meine Mutter es auch weiterhin wagten, unser Recht zu verfolgen (und ihn diesbezüglich zu „belästigen“), erklärte er, dass er in der Abmarkungssache für uns nichts tun werde.

Nicht nur, dass er mit diesem Verhalten Grundstücksdiebstahl sowie schwerste behördliche und justitielle Amts- und Rechtsverstöße billigend in Kauf nahm, mit seiner nachfolgend gemachten Aussage: „Ich lasse nicht zu, dass der Bau abgerissen wird“, gab er unmissverständlich zu verstehen, dass er sogar noch dazu bereit war, diesen Skandal aktiv zu unterstützen. Und dies, obwohl ihm aufgrund der vorliegenden Informationen die Unrechtmäßigkeit eines derartigen Handelns sehr wohl bewusst sein musste.

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass der damalige Leiter des Bauamtes St. Ingbert, Marx, mit der Frage konfrontiert, warum hier rechtswidrigerweise eine Baugenehmigung für eine sog. „Grenzgarage“ erteilt worden war, als Antwort mit dem folgenden verblüffenden, andererseits aber auch äußerst aufschlussreichen Satz aufwartete: „Die Nachbarin ist eine schöne Frau!“ Mit anderen Worten, hier existierten Interessenslagen, fernab von Recht und Gesetz, denen auch er Folge zu leisten hatte (zumal er selbst kurz zuvor zum Behördenleiter befördert worden war).    

Die Bereitschaft, schwerste behördliche Amts- und Rechtsverstöße sowie den damit verbundenen Grundstücksraub billigend in Kauf zu nehmen, war nicht nur bei Herold, sondern gleichfalls auch bei Finanzminister Kasper, dem damals für die Katasterbehörde zuständigen Ressortminister, zu beobachten.

Nachdem im Rahmen der amtlichen Nachprüfung vom 30.05.1985 die Grenze zwischen den Flurstücken 81/1 und 404/91 hergestellt, die Abmarkung aber pflichtwidrig unterlassen worden war, haben ich und meine Mutter uns auch an jenen gewandt, um auf diesem Weg deren Vornahme zu erreichen.

Über ein Jahr lang mussten wir uns dabei, sowohl schriftlich als auch telefonisch als auch während eines persönlichen Termins im Finanzministerium am 6. November 1985, entweder mit dem Justitiar des Finanzministeriums, Regierungsdirektor Eckert, oder mit dem persönlichen Referenten des Ministers, Erich Müller, herumschlagen, welche beide offensichtlich zugunsten der abmarkungsunwilligen Katasterbehörde agierten.

Speziell was den (Jahre später wegen Steuerhinterziehung verurteilten) persönlichen Referenten, Erich Müller, betrifft, bleibt festzuhalten, dass dieser noch während des Termins im November 1985 - ähnlich wie Herold - versprach, dass in nächster Zeit die Abmarkung vorgenommen werde.

Im Rückblick muss festgestellt werden, dass es sich bei dieser Aussage um eine Täuschung handelte, die nur darauf abzielte, durch Abwimmelung Zeit zu gewinnen. Genau zwei Monate später, am 6. Januar 1986 nämlich, wurden wir mit Hilfe des Nachbarn als Strohmann der Katasterbehörde dann mit einer konstruierten Klage beim Landgericht Saarbrücken überzogen. Ziel dieser war es, die Abmarkung zu verhindern.

Ungeachtet der „Klage“ beim LG haben ich und meine Mutter ununterbrochen unsere Bemühungen auf Vornahme der Abmarkung bei dem Minister fortgesetzt. Sämtliche an den Minister Kasper gerichteten Schreiben blieben jedoch unbeantwortet. Erst nach einem an seine Privatadresse gerichteten Schreiben war er zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Bei diesem Gespräch im September 1986 wurde der Minister umfassend über den laufenden Skandal sowie dessen sachlichen und rechtlichen Hintergrund informiert, ferner darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Beamten zur Verhinderung der Abmarkung zwischenzeitlich mit Hilfe des Nachbarn und der Gerichte ein „Zivilverfahren“ in Szene gesetzt hatten.

Zur Rechtfertigung der unterlassenen Abmarkung und der gesetzwidrigen Vorgehensweise versuchte der Minister sich damit herauszureden, dass die Beamten seines Hauses ihn im Vorfeld des Gesprächs dahingehend informiert hätten, dass es sich bei dem Grundstück Schmelzer/Wolf „um eine Hanglage und um unwegsames Gelände [handele]“, mit dem wir als Eigentümerinnen „ohnehin nichts anfangen [könnten]“.

Sich einer derart fadenscheinigen „Argumentation“ zu bedienen, mag als hinreichender Beleg dafür genügen, wie weit im vorliegenden Fall die ministerielle Intelligenz reichte: Unabhängig von der Beschaffenheit eines Grundstücks haben dessen Eigentümer nämlich immer Anspruch auf Abmarkung; rein technisch wird diese im übrigen auch nicht durch die Art der Fläche verhindert, ganz gleich, ob es sich um Wüste, Sumpf oder - wie hier der Fall - um ein ganz normales, ebenerdiges Hausgrundstück handelt. 

Auch hätte der Widerspruch geradezu ins Auge springen müssen, warum zwar wir als Eigentümerinnen angeblich „nichts damit anfangen“ können, der Nachbar demgegenüber aber sehr wohl (und er deshalb in seinem Bestreben, sich das Gelände einzuverleiben, tatkräftig unterstützt wurde).   

Dass die hier geübte Art, willkürlich darüber befinden zu wollen, inwieweit jemand etwas mit seinem Eigentum „anfangen kann“, darüber hinaus auch äußerst anmaßend ist, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

Nachdem die Lügen seiner Katasterbeamten entlarvt waren und auch ihm selbst kein „Gegenargument“ mehr einfiel, musste der Minister schließlich einräumen, dass es sich vorliegend, so Kasper wörtlich, um einen „Prestigefall der Obersten Katasterverwaltung [handele]“. Er versicherte, dass die Abmarkung jetzt vorgenommen werde; damit habe sich dann auch automatisch die Zivilklage erledigt.

Wie die weitere Erfahrung zeigte, war auch dies nur eine leere Versprechung; anstatt nach Recht und Gesetz zu handeln und die Abmarkung anzuordnen, wurde das zwischenzeitlich gewohnte Prinzip praktiziert, selbst untätig zu bleiben, um dadurch anderen unzuständigen Stellen, d.h. hier: den Zivilgerichten, es zu ermöglichen, eine vermeintliche „Sachentscheidung“ vorzutäuschen, derer man sich dann selbst wiederum bedienen konnte (eine kriminelle Variante des circulus vitiosus, wenn man so will).  

Aufgrund seiner Untätigkeit in der Sache (und nachdem am 23. September 1986 beim Landgericht Saarbrücken das erste jener sogenannten „Zivilurteile“ fabriziert worden war: LG 3 O 2/86) musste schließlich am 6. Dezember 1986 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen den Minister in seiner Eigenschaft als Oberste Kataster- und Widerspruchsbehörde Klage auf Vornahme der pflichtwidrig unterlassenen Abmarkung erhoben werden.

Mediale Rezeption

Vorgenannte Tatsachen, einschließlich der entsprechenden Aussagen von Herold und Kasper, waren - ohne je ein Dementi hervorzurufen - nicht nur Gegenstand zahlreicher Schreiben, so u.a. an die Verwaltungsgerichte, über besagte Geschehnisse wurde sogar schon in einer regionalen Zeitschrift, dem heute nicht mehr bestehenden kritischen Monatsmagazin „BISS“, berichtet (Margitta Heinecke: Katastermafia. Diese Köpfe könnten rollen..., in: BISS, Nr. 6/90, S. 10 – 13).

Zur weiteren Verdeutlichung des gesetzwidrigen Verhaltens der Kataster- und Baubehörden sowie der beiden genannten Politiker in der Anfangsphase des Skandals wird auf den diesbezüglichen Link verwiesen.

Wie brisant die Sache ist, hat der BISS schon bald nach der Veröffentlichung am eigenen Leib erfahren müssen. Durch jene Berichterstattung bei den herrschenden Kreisen innerhalb des Saarlandes in Ungnade gefallen, wurde dem Blatt in der Folge durch Stornierung größerer Werbeaufträge einer bekannten, unter politischem Einfluss stehenden hiesigen Institution ökonomisch der Garaus gemacht.

Politiker ohne Ende...

„Einmal Willkür, immer Willkür!“ Wenn dies das Motto der Chronologie „Behördenwillkür und Justizterror. Verfolgung Unschuldiger im Bundesland Saarland“  war, einer Ausarbeitung, in der der Schwerpunkt auf den behördlichen sowie justitiellen Aspekt gelegt wurde, so muss das Motto im Hinblick auf die Politiker wie folgt lauten: „Gleichgültigkeit allenthalben“.

Wohin und an wen wir uns nämlich auch gewandt haben, überall das gleiche Bild: Tolerierung schwerster Gesetzesverstöße sowie billigende Inkaufnahme totalitären Machtmissbrauchs.

Hierzu eine (keineswegs vollständige) Liste der Personen, die – mit der Bitte um Unterstützung – von uns in bezug auf den Skandal kontaktiert worden sind:

Prof. Dr. Willi Leonhardt, Heiko Maas, Stefan Mörsdorf, Dr. Simone Peter, allesamt Nachfolger im Amt des Ressortministers für das Kataster- und Vermessungswesen (und deshalb gewissermaßen schon von Hause aus „im Solde“ der Behörde, d.h. abhängig von ihren Verwaltungsbeamten);

Dr. Arno Walter, Ingeborg Spoerhase-Eisel, Josef Hecken, Prof. Dr. Gerhard Vigener, ihres Zeichens Vertreter der Ahnenreihe saarländischer Justizminister (und als solche den ihnen unterstehenden Richtern per „Fürsorgepflicht“ engstens verbunden);

des weiteren folgende Personen (in Klammer jeweils mit der damaligen Position): 

Oskar Lafontaine (damals Ministerpräsident des Saarlandes), Peter Müller (sowohl als Oppositionsführer im Saarländischen Landtag als auch als Ministerpräsident des Saarlandes), den früheren Ressortminister Hans Kasper (diesmal in seiner Eigenschaft als Landtagspräsident), Hans Ley (als Landtagspräsident), Jo Leinen (als Umweltminister des Saarlandes), Friedel Läpple und Annegret Kramp-Karrenbauer (jeweils als Innenminister des Saarlandes), Reinhard Klimmt (als Fraktionsvorsitzender der SPD im Saarländischen Landtag), Dr. Klaus Töpfer (als Landesvorsitzender der CDU), Dr. Horst Rehberger (als Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion), Hubert Ullrich (als Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Rainer Tabillion (als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Saarländischen Landtag), Dr. Gerd Bauer (als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen im Saarländischen Landtag).

Weiterhin hier zu nennen sind: Hans-Georg Wagner (als MdL), Hans Netzer (als MdL), Dr. Winfried Brandenburg (als Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert).

Im Juni 2002 erhielten dann  a l l e  51 Abgeordneten des Saarländischen Landtages jeweils ein Exemplar einer in Anlehnung an Emile Zola mit „J’accuse“ überschriebenen Aufzeichnung des Skandals (in der, 36 Seiten im Umfang, der Schwerpunkt auf die Amtspflichtverletzung der Justizministerin Spoerhase-Eisel gelegt worden war). Reaktion: gleich Null.

Im Jahre 2005 sind dann nochmals alle Fraktionen im Saarländischen Landtag angeschrieben und erneut auf den Skandal hingewiesen worden. Reaktion: ebenfalls gleich Null.

Auf Bundesebene u.a. kontaktiert wurden: Der damalige Parteivorsitzende der SPD, Hans-Jochen Vogel, die Bundesinnenminister Kanther und Schily, die Bundesjustizministerin Zypries, ferner: die damaligen bzw. jetzigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Alwin Brück, Lothar Fischer, Ottmar Schreiner, Dr. Hans-Christian Ströbele.

Wie diese, keineswegs vollständige Liste beweist, wurde auch im Hinblick auf Politiker nichts unversucht gelassen, eine Beendigung des Skandals zu erreichen.

Keine der vorgenannten „Persönlichkeiten“ war hier allerdings willens, auch nur einen Finger zu rühren, um dem Behörden- und Justizterror ein Ende zu bereiten. Durch die wissentliche Duldung besagten Skandals, eines Wahnsinns ohne Ende, haben sich die genannten Politiker in jedem Falle mitschuldig gemacht.

Als einzig lobenswerte Ausnahme muss in diesem Zusammenhang die damalige Europaabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hiltrud Breyer, genannt werden, die – nachdem sie von den Geschehnissen Kenntnis erhielt – sich umgehend an den saarländischen Umweltminister Mörsdorf, als damaligen Ressortminister für das Kataster- und Vermessungswesen, gewandt hat und dort im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz zu intervenieren suchte.

Leider blieb allerdings auch diese Initiative erfolglos, da der Umweltminister auch jetzt  nicht dazu zu bewegen war, seinen Amtspflichten nachzukommen und die Abmarkung des Grundstücks Schmelzer/Wolf vorzunehmen. Welche Zwangsmittel hätte Frau Breyer gehabt, ihn dazu zu zwingen? Keine !! Wenn überhaupt, dann wäre solches nur über die Fraktionen bzw. Abgeordneten des Saarländischen Landtags möglich. Diese aber, das hat  die Erfahrung nur allzu deutlich gezeigt, wollen mit Anliegen von Bürgern, welche auf die Beseitigung systemischer Missstände abzielen, nicht behelligt werden.

Resümee

In Sonn- und Feiertagsreden wird von Berufspolitikern gerne die Gemeinschaft beschworen, dass „wir alle“ uns für dieses oder jenes hehre Ziel, so natürlich vor allem: für die "Demokratie" und für den "Rechtsstaat", einsetzen müssten.

Folgt man in der Praxis dieser Aufforderung, und geht mit der gleichfalls gerne geforderten Zivilcourage aktiv gegen Gesetzesverstöße von Behörden und Justiz vor, so muss man allerdings sehr schnell erkennen, dass man allein auf weiter Flur steht. Die Chance, hierbei Unterstützung von denen zu erhalten, die kraft ihres Amtes dazu verpflichtet wären, über die Einhaltung der Gesetze bzw. der verfassungsmäßigen Ordnung zu wachen, ist – wie die Erfahrung zeigt – nämlich minimal. Weitaus größer dürfte die Chance sein, dass das vielzitierte Kamel durchs Nadelöhr geht.



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