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Kernpunkt des Skandals ist eine einfache Verwaltungssache, die bei objektiver Behandlung überhaupt kein „Rechtsfall“ hätte werden dürfen, nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von Grenzzeichen.

Obwohl ich - wie jeder andere Grundstückseigentümer auch - einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird mir diese seit nunmehr 33 Jahren sowohl von der entsprechenden Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies in der Absicht, einen behördlich sanktionierten Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter Nachbarn zu vertuschen.

Würde die Abmarkung nämlich durchgeführt werden, so würde offen zutage treten, dass von örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984 und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu beschaffen, sowie um gravierende katasteramtliche Vermessungsfehler zu vertuschen.

Um jenes strafbare Handeln zu verschleiern und sich hieraus ergebende Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw. zwischenzeitlich: mehr als drei Jahrzehnten, von den darin verstrickten  Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat gehäuft.

Diesbezüglich unter anderem zu nennen sind:

Urkundenunterdrückung;
Urkundenfälschung;
Falschbeurkundung;
Grundstücksraub zugunsten privater Dritter;
Rechtsprechungsverweigerung;
Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe rechtswidriger Haftbefehle;
Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren;
Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren,
ohne Vorliegen von Klagen;
Strafvereitelung;
Begünstigung im Amt.

Dass für Verwaltung und Justiz im Laufe der Zeit dabei immer mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.

Als Beispiel dafür, wie das grundgesetzlich garantierte Recht auf Eigentum (Art. 14 I GG) ausgehebelt und mit welchen Machenschaften jeder Grundstückseigentümer in der Bundesrepublik Deutschland seines Eigentums beraubt werden kann, wenn Staatsgewalt missbraucht wird, ist der vorliegende Fall exemplarisch, und deshalb von allgemeiner Bedeutung bzw. öffentlichem Interesse. Siehe dazu die nachfolgende Dokumentation.

 

Kapitel 01 und 02: Einleitung und Rechtslage am Grundstück Schmelzer/Wolf

Kapitel 03: Der Beginn des Skandals

Kapitel 04: Die Katasterbehörde als neuer Akteur - Behördlich sanktionierter Grundstücksraub zugunsten privater Dritter

Kapitel 05: Die Rolle der Zivilgerichte

Kapitel 06: Erster Kriminalisierungsversuch - Konstruiertes Strafverfahren beim Amtsgericht St. Ingbert

Kapitel 07: Die Verwaltungsgerichtsverfahren

Kapitel 08: Das sogenannte "Erstverfahren"

Kapitel 09: Das sogenannte "Zweitverfahren"

Kapitel 10: Das sogenannte "Drittverfahren"

Kapitel 11: Fortsetzung der Schandtaten

Kapitel 12: Resümee. Stand der Dinge

 

Anmerkung: Bereits im Rahmen des laufenden Skandals waren die vorliegenden chronologischen Ausführungen "Behördenwillkür und Justizterror. Verfolgung Unschuldiger im Bundesland Saarland" von Bedeutung. So hatten diese maßgeblichen Anteil daran, dass ein gegen mich inszeniertes Verfahren wegen angeblicher Richterbeleidigung eingestellt werden musste.